Der hallesche Roland befindet sich an der östlichen Außenwand des Roten Turms. Die Statue ist aus Sandstein geschaffen und vier Meter hoch. Sie hat auf dem Markt mehrfach den Standort gewechselt, stand zunächst am Roten Turm, ab 1514 vor der Waage beim Rathaus, ab 1718 oder 1719 vor dem ehemaligen Schöppenhaus, in dem das "Kaffeehaus zur Börse" eingerichtet wurde. Im Jahr 1851 wurde der Roland zeitweise in den Hof des Alten Rathauses gebracht und dann wieder am Roten Turm aufgestellt.
Eine Rolandsfigur symbolisiert die bürgerliche Freiheit, die Eigenständigkeit der Stadt und die hohe Gerichtsbarkeit, um die traditionell der Rolandstanz aufgeführt wurde. In Sachsen-Anhalt finden sich die meisten dieser Figuren. In Halle ist er ganz spezifisch das Wahrzeichen der Burggrafengerichts, das vom Burggrafen von Magdeburg ausgeübt wurde. Erstmals erwähnt wird die Figur im Jahr 1341, doch anhand des Stils kann man die Holzfigur in die Zeit zwischen 1240 und 1245 datieren. Er ist damit der mit Abstand älteste Roland.
Die heutige Statue ist das dritte Exemplar. Die erste, um 1245 aufgestellte Figur war aus Holz, ebenso der 1426 aufgestellte Nachfolger, der in diesem Jahr auch erstmals Roland genannt wurde, der dritte Roland ist ein Abguss aus Sandstein von 1719, der durch den halleschen Bildhauer Bürger angefertigt wurde und so getreu dem Original folgt, dass sich sogar Elemente finden lassen, die nur bei der Holzbearbeitung entstehen.
Im Gegensatz zu den anderen in Deutschland aufgestellten Rolandsfiguren ist die hallesche nicht uniformiert. Die Stiefel, Handschuhe und der Podest wurden später hinzugefügt. Der Forscher Görlitz hat es wahrscheinlich gemacht, dass es sich bei der abgebildeten Person um den Burggrafen Burchard VI. von Querfurt (um 1210/1212 - 1269/1270) handelt, da der Roland Attribute besitzt, die an Kreuzfahrer und Pilger erinnern. Genau in einer solchen Bekleidung führte Burchard im Jahr 1233 ein Kreuzfahrerheer von Halle nach Preußen.