Leider nicht mehr zu klären ist die Aufstellung von drei Kreuzen am Böllberger Weg, die wohl noch im Mittelalter erfolgte. In seinem Katalog Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Halle (1989) hat Walter Saal auch diese Kleindenkmale mit aufgenommen, da anzunehmen ist, dass es sich um Sühnekreuze handelt. Solche wurden gesetzt, wenn es zu einem Mordfall kam und waren häufiger Teil von Sühneverträgen. Sie sollten gewährleisten, dass an der Stelle des Mordes für das Seelenheil des Getöten gebetet werden kann und waren meist nur eine von mehreren Taten der "Wiedergutmachung".
Sühnekreuze sind häufig nur durch den Standort außerhalb von Friedhöfen von Grabkreuzen zu unterscheiden. Zudem lässt sich ihr Alter in Mitteldeutschland dadurch begrenzen, dass es nach der Reformation nicht mehr zu solchen Handlungen kam. Dennoch hat sich bis heute eine zweite Tradition, nämlich die des Unfallkreuzes erhalten.
In Böllberg wird die Suche dadurch erschwert, dass der Fall durch den Volksmund zum "Müllergrab" umgedeutet und um das Jahr 1800 sogar vertont wurde. Daher und weil sich kein Sühnevertrag erhalten hat, sind heute Legende und Tatsache nicht mehr zu trennen. Zudem wurden die Kreuze, von denen sich eine Abbildung aus den 1930er Jahren erhalten hat, während der Verbreiterung des Böllberger Weges und der Abbrucharbeiten abgebaut und nach 1980 wieder aufgestellt. Saal, der sie 1983 begutachtete, kam dabei zu dem Urteil, dass wohl nur noch der mittlere Stein echt ist und selbst bei diesem Zweifel angebracht sind.
Dadurch ist es heute am einfachsten diese drei Steine als Gedenkstätte für die Sage vom Müllergrab zu sehen, die berichtet, dass sich drei sächsische Müllersburschen auf Wanderschaft in die Tochter des Müllers der Böllberger Mühle verliebten, sich um sie stritten und sich dabei so schwere Verletzungen zufügten, dass sie alle drei verstarben. Auch dies wäre eine plausible Erklärung für eine Steinsetzung außerhalb des Friedhofs, da man über Jahrhunderte hinweg Verbrecher und Selbstmörder (der dritte Müllersbursche soll sich aus Reue selbst gerichtet haben) nicht auf dem Friedhof selbst beerdigte, sondern in ungeweihter Erde.